Glasfaser beantragen: So läuft es für Betriebe
Sie bestellen den Anschluss beim Anbieter, für eine bestimmte Adresse. Was vorher geklärt sein sollte, wer zustimmen muss, wenn Ihr Betrieb zur Miete sitzt, und womit Sie zeitlich rechnen können.
· Verantwortlich: Marc Splingard, Inhaber
Ein Glasfaseranschluss hängt an der Adresse und am Eigentümer des Gebäudes. Wer zur Miete sitzt, spricht zuerst mit dem Vermieter und bestellt dann.
Wie beantragt ein Betrieb einen Glasfaseranschluss?
Sie bestellen ihn bei einem Anbieter, und zwar für eine bestimmte Adresse. Wie es danach weitergeht, beschreibt die Telekom für ihren Glasfaseranschluss in diesen Schritten:
- Verfügbarkeit prüfen. Bestellen können Sie, sobald Ihre Adresse für den Ausbau vorgesehen oder freigegeben ist.
- Bestellen. Wechseln Sie dabei von einem anderen Anbieter, übernimmt die Telekom die Kündigung des alten Vertrags.
- Zustimmung des Eigentümers. Ohne sie schließt die Telekom das Gebäude nicht an.
- Termin vor Ort. Bei Gebäuden mit einer Geschäftseinheit oder mindestens drei Wohneinheiten wird zuerst gemeinsam festgelegt, wo die Glasfaser ins Gebäude kommt, wie die Leitungen verlaufen und wo Verteiler hinkommen. Das Protokoll mit Fotos unterschreibt der Eigentümer oder eine berechtigte Person.
- Tiefbau und Montage. Die Leitung wird von der Straße bis zum Gebäude verlegt, dann ins Gebäude geführt und der Anschluss an der Innenwand montiert.
- Freischalten. Nach der Montage kommt ein Aktivierungslink per E-Mail und SMS, danach schließen Sie den Router an.
Für Geschäftsanschlüsse und bei anderen Anbietern können die Schritte anders zugeschnitten sein. Was für Ihre Adresse gilt, steht im Angebot.
Wo sehe ich, ob an meiner Adresse Glasfaser liegt?
An zwei Stellen, die verschiedene Fragen beantworten:
- Bei den Anbietern. Deren Verfügbarkeitsprüfung zeigt, was Sie an der Adresse bestellen können. Bei der Telekom geben Sie Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer ein. Steht der Ausbau erst bevor, können Sie sich benachrichtigen lassen.
- Im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur. Er zeigt anbieterübergreifend, welche Technik in einem Gebiet verfügbar ist. Die Karte lässt sich bis zu einer Adresse heranzoomen, angezeigt wird die Versorgung in Rasterzellen von 100 mal 100 Metern. Die Festnetzdaten haben den Stichtag 31. Dezember 2025.
Beim Breitbandatlas lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Die Erhebung unterscheidet nicht zwischen Adressen, die tatsächlich angeschlossen sind, und solchen, die für einen Anschluss nur vorbereitet sind. Eine versorgte Fläche heißt also noch nicht, dass Ihr Gebäude schon am Netz hängt. Wo im Kreis gerade gebaut wird, steht im Beitrag Glasfaser im Kreis Paderborn.
FTTH, FTTB, FTTC: Was im Angebot stehen sollte
Nicht jeder Anschluss, der mit Glasfaser beworben wird, bringt die Glasfaser bis in Ihre Räume. Der Breitbandatlas unterscheidet:
- FTTH, Fiber to the Home: Die Glasfaser reicht bis in die Betriebsräume.
- FTTB, Fiber to the Building: Die Glasfaser reicht bis ins Gebäude. Im Haus geht es über andere Leitungen weiter, etwa Kupfer oder Koaxialkabel.
- FTTC, Fiber to the Curb: Die Glasfaser endet am Verteiler an der Straße, die letzten Meter laufen über Kupfer.
Der Unterschied zeigt sich in der Geschwindigkeit. Die Telekom nennt für ihren Glasfaseranschluss bis ins Haus bis zu 1.000 Mbit/s, für VDSL, bei dem die letzten Meter über Kupfer laufen, bis zu 250 Mbit/s. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, welche der drei Varianten Sie bekommen.
Wer muss zustimmen, wenn der Betrieb zur Miete sitzt?
Der Eigentümer des Gebäudes oder die Eigentümergemeinschaft. Bei der Bestellung geben Sie deshalb E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Eigentümers, der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person an. Eine Hausverwaltung kann nur zustimmen, wenn sie dazu berechtigt ist.
Reagiert der Eigentümer nicht oder lehnt er ab, kann die Telekom das Gebäude nicht anschließen und storniert den Vorvertrag. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Vermieter, bevor Sie bestellen. Zwei Punkte, die das Gespräch leichter machen, nennt die Telekom selbst: Die Installation der Leitungen im Gebäude ist im festgelegten Rahmen kostenlos, und andere Mietparteien müssen keinen Tarif abschließen. Die monatlichen Kosten beginnen erst, wenn Ihr Tarif bereitgestellt ist.
Gehört Ihrem Betrieb das Gebäude, können Sie es bei der Telekom als Gewerbeimmobilie registrieren. Nach ihren Angaben spielt die Nachfrage bei der Auswahl der Ausbaugebiete eine Rolle. Vor Baubeginn meldet sie sich, in der Regel für eine gemeinsame Begehung.
Wie lange dauert es?
Das hängt vor allem daran, ob in Ihrer Straße schon gebaut wird. Wann der Ausbau kommt, teilt die Telekom per E-Mail oder im Glasfaser-Portal mit. Zwei Zeitangaben nennt sie fest:
- Die Montagetermine im Gebäude werden in der Regel mit etwa zwei Wochen Vorlauf vereinbart.
- Für einen Hausanschluss an einem Neubau braucht die Telekom für die Bereitstellung mindestens 16 Wochen. Beauftragen kann ihn nur der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person, mit Lageplan und Liegenschaftskarte.
Wer neu baut oder umfangreich renoviert, muss das Gebäude nach § 145 Abs. 4 und 5 TKG innen bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiver Netzinfrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität ausstatten, also zum Beispiel mit Leerrohren oder Kabelkanälen. Ausgenommen sind unter anderem Einfamilienhäuser und Baudenkmäler (§ 145 Abs. 6). Das erspart die Wand- und Deckendurchbrüche, die beim nachträglichen Ausbau teils nötig sind.
Was wird aus dem alten Vertrag und den Rufnummern?
Wechseln Sie mit der Glasfaser den Anbieter, führt der neue Anbieter den Wechsel (§ 59 Abs. 1 TKG). Der alte Anschluss darf nicht abgeschaltet werden, bevor die Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, und der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag ausfallen (§ 59 Abs. 2). Ihre Festnetznummern nehmen Sie mit; beantragen können Sie das bis zu einem Monat nach Vertragsende (§ 59 Abs. 5 und 6).
Das gilt grundsätzlich auch für Betriebe. Nur für individuell ausgehandelte Verträge mit Geschäftskunden darf die Bundesnetzagentur Abweichendes festlegen (§ 59 Abs. 8). Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Was wir für Sie prüfen
Wir sehen nach, was an Ihrer Adresse verfügbar ist und ob es Glasfaser bis in Ihre Räume ist, und ordnen Bandbreite, Zusagen und Laufzeit ein, bevor Sie unterschreiben. Ob ein Business-Anschluss reicht oder eine Standleitung nötig ist, steht im Beitrag Standleitung oder Glasfaseranschluss, wie viel Bandbreite Ihr Betrieb braucht, im Beitrag Wie viel Bandbreite ein Betrieb wirklich braucht. Anfragen für Ihren Standort nehmen wir über die Seite Glasfaser und Geschäftsanschluss entgegen.
Quellen
- Telekom, „Von der Bestellung bis zur Einrichtung – so kommt der Glasfaser-Anschluss zu Ihnen“, Telekom Hilfe, zuletzt aktualisiert 01.10.2026, abgerufen am 12.10.2026
- Telekom, „Erforderliche Zustimmung für einen Anschluss ans Glasfaser-Netz“, Telekom Hilfe, zuletzt aktualisiert 01.10.2026, abgerufen am 12.10.2026
- Telekom, „Glasfaser-Verfügbarkeit prüfen“ und „Glasfaser für gewerbliches Eigentum“, telekom.de, abgerufen am 12.10.2026
- Telekom, Bauherren-Service „Hausanschluss beauftragen“, telekom.de, abgerufen am 12.10.2026
- Bundesnetzagentur, Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch, Festnetzdaten zum Stichtag 31.12.2025, gigabitgrundbuch.bund.de, abgerufen am 12.10.2026
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 3, § 59 und § 145, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
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