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Wird DSL abgeschaltet? Was tatsächlich gilt

„DSL wird 2028 abgeschaltet“ steht in vielen Ratgebern. Ein Abschaltdatum gibt es nicht, weder bundesweit noch regional. Es gibt einen Vorschlag der Bundesnetzagentur, wie viel Vorlauf Sie bekämen.

· Verantwortlich: Marc Splingard, Inhaber

Es gibt kein Abschaltdatum. Abgeschaltet würde Gebiet für Gebiet — nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur mit mindestens drei Jahren Vorlauf.

Wie lange gibt es DSL noch?

Ein Datum kann Ihnen derzeit niemand seriös nennen. Die Bundesnetzagentur schreibt selbst, es sei aktuell noch unklar, wann in den ersten Gebieten das Kupfernetz abgeschaltet wird. Die Telekom stellt in ihrem Netz-Blog fest, dass es von ihr keinen DSL-Abschalttermin gibt, weder regional noch bundesweit.

Was sich trotzdem sagen lässt, steht im Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur vom 19. Januar 2026:

  • Gebiet für Gebiet. Abgeschaltet würde nicht an einem Tag für ganz Deutschland, sondern in einzelnen Gebieten, sobald dort bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Erst die Glasfaser. Das Verfahren soll erst beginnen, wenn mindestens 80 % der Haushalte und Unternehmensstandorte im Gebiet Glasfaser bis in die Wohnung haben. Zum Zeitpunkt der Abschaltung soll Glasfaser grundsätzlich flächendeckend verfügbar sein.
  • Mit Vorlauf. Zwischen Ankündigung und Abschaltung lägen mindestens drei Jahre.

Die Telekom schreibt außerdem, dass es auch in Gebieten, in denen schon Glasfaser liegt, weiter DSL geben wird, solange Kunden nicht darauf verzichten wollen. Wie weit der Ausbau bei Ihnen ist, steht für den Kreis im Beitrag Glasfaser im Kreis Paderborn.

Woher die Zahl 2028 kommt

„2028“ kursiert seit Jahren in Anbieterbroschüren. Eine Grundlage dafür gibt es nicht, weder im Gesetz noch in einer Ankündigung der Telekom oder der Bundesnetzagentur.

Gesetzlich geregelt ist bisher nur das Verfahren. Will die Telekom Teile ihres Netzes außer Betrieb nehmen, an denen regulierte Zugangsprodukte für andere Anbieter hängen, muss sie das der Bundesnetzagentur nach § 34 TKG mindestens ein Jahr vorher anzeigen. Die Behörde prüft und legt Zeitplan und Bedingungen fest.

Wer Ihnen ein Datum nennt, verkauft Ihnen etwas — oder hat abgeschrieben.

Was die Bundesnetzagentur vorschlägt

Das Regulierungskonzept vom Januar 2026 ist ein Vorschlag an den Gesetzgeber, kein geltendes Recht. Die Behörde schreibt selbst, dass sie für die Umsetzung zusätzliche Instrumente und erweiterte rechtliche Spielräume braucht. Darin stehen drei Schwellen:

  • Eine Migration beginnt frühestens, wenn im Gebiet mindestens 80 % der Haushalte und Unternehmensstandorte mit Glasfaser bis in die Wohnung angeschlossen sind. Glasfaser in der Straße genügt nicht.
  • Eine Abschaltung wird mindestens 36 Monate vorher angekündigt: zwölf Monate vor dem Ende der Vermarktung.
  • Die Vermarktung von Kupferanschlüssen endet mindestens 24 Monate vor der Abschaltung.

Zum Datenstand Mitte 2025 lag bei rund 55 % aller Anschlüsse in Deutschland Glasfaser bis an die Grundstücksgrenze, rund 21 % waren vollständig angeschlossen. Bis in einem Gebiet 80 % erreicht sind, vergeht Zeit — und danach beginnt erst die Dreijahresfrist.

Gilt für Betriebe etwas anderes?

Für den gewöhnlichen DSL-Anschluss im Büro oder in der Werkstatt sieht der Vorschlag dieselben Schwellen und Fristen vor wie für Haushalte. Die 80-%-Schwelle zählt Unternehmensstandorte ausdrücklich mit.

Eine Ausnahme regt die Bundesnetzagentur für Geschäftskundenanschlüsse mit besonderen Qualitäts- und Serviceanforderungen an, also für individuelle, hochpreisige Produkte. Für sie solle über eine längere Frist nachgedacht werden, etwa weitere zwölf Monate. Was eine solche Leitung von einem gewöhnlichen Anschluss unterscheidet, steht im Beitrag Standleitung oder Glasfaseranschluss.

Was das für Ihre Planung heißt

Sie müssen nicht wegen einer Frist wechseln. Es gibt aber zwei Gründe, trotzdem hinzusehen:

  • Laufzeiten. Wer heute einen Kupferanschluss für 60 Monate unterschreibt, bindet sich an eine Technik, die im Gebiet womöglich vorher aus der Vermarktung geht.
  • Die Telefonanlage. Ältere Anlagen hängen an Anschlussarten, die es künftig nicht mehr gibt. Das ist der Punkt, an dem eine Umstellung sinnvoll wird — nicht ein erfundenes Datum.

Quellen

  • Bundesnetzagentur, Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration, 19.01.2026, mit Pressemitteilung vom selben Tag und Themenseite „Kupfer-Glas-Migration“, abgerufen am 07.10.2026
  • Deutsche Telekom, „Wann die DSL-Abschaltung kommt – Der Verbraucher wird entscheiden“, 10.06.2025, telekom.com, abgerufen am 07.10.2026
  • Telekommunikationsgesetz (TKG), § 34, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 07.10.2026

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