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KI am Telefon: Was Ihre Anrufer seit August erfahren müssen

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht der KI-Verordnung. Wer einen KI-Assistenten ans Telefon lässt, sollte wissen, was sie verlangt — und was nicht.

· Verantwortlich: Marc Splingard, Inhaber

Ein klarer Satz zu Beginn des Gesprächs genügt: Wer anruft, muss wissen, dass er mit einer KI spricht.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion kommen, und zwar klar und eindeutig. Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist und unabhängig davon, wann das System eingerichtet wurde.

Eine Ausnahme sieht die Verordnung vor: wenn für eine aufmerksame Person aus den Umständen offensichtlich ist, dass eine KI antwortet. Am Telefon wird man sich darauf selten verlassen können. Eine gut klingende Stimme ist gerade nicht als Maschine zu erkennen.

Wen die Pflicht trifft

Nach dem Wortlaut richtet sich Artikel 50 Absatz 1 an den Anbieter des Systems — also an das Unternehmen, das den KI-Assistenten entwickelt und vertreibt, nicht an den Betrieb, der ihn nutzt. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden; für kleine und mittlere Unternehmen gilt dabei jeweils der niedrigere der beiden Höchstbeträge.

Im Alltag ist es trotzdem Ihr Betrieb, der die Begrüßung festlegt. Anbieter weisen ihre Kunden deshalb ausdrücklich darauf hin: Placetel etwa verlangt, dass Anrufer zu Beginn erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen. Wer den Assistenten einrichtet, sollte diesen Satz also nicht dem Zufall überlassen.

Was nicht verschoben wurde

Mit dem sogenannten Digitalen Omnibus, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurden Fristen der KI-Verordnung verschoben — vor allem für Hochrisiko-Systeme, die nun erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 erfasst werden. Auch die Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 hat für ältere Systeme eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 bekommen.

Die Pflicht, im Gespräch auf die KI hinzuweisen, steht in Absatz 1 — und die ist davon nicht berührt.

Was außerdem dazugehört

Die KI-Verordnung ist nicht die einzige Regel, die am Telefon mitspricht. Drei Punkte gehören zur Einrichtung dazu:

  • Datenschutzerklärung. Wenn der Assistent Gespräche verschriftlicht oder zusammenfasst, werden personenbezogene Daten verarbeitet. Darüber informieren Sie nach Artikel 13 DSGVO.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Anbieter verarbeitet diese Daten in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO — vor dem ersten Gespräch, nicht danach.
  • Aufzeichnung nur mit Einwilligung. Wer ein Gespräch als Ton aufnimmt, braucht die Zustimmung des Gegenübers. Das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufzunehmen, ist nach § 201 StGB strafbar.

Wie eine Begrüßung klingen kann

Kurz, ehrlich und mit einem Ausweg zum Menschen. Zum Beispiel:

„Guten Tag, hier ist der digitale Assistent der Tischlerei Beispiel. Ich kann Termine vereinbaren und Ihr Anliegen aufnehmen. Wenn Sie lieber mit jemandem aus dem Team sprechen möchten, sagen Sie es einfach.“

Welche Funktionen der Assistent tatsächlich hat, hängt vom System und von der Einrichtung ab. Die Begrüßung sollte nur versprechen, was er auch kann.

Unser Vorgehen

Wenn Sie den KI-Assistenten über uns zur Cloud-Telefonie dazunehmen, gehen wir diese Punkte vor dem Start mit Ihnen durch: die Begrüßung, den Auftragsverarbeitungsvertrag und den Hinweis für Ihre Datenschutzerklärung. Prüfen lassen sollten Sie Letzteren trotzdem — dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Abs. 1 und 5, Art. 99 Abs. 4 und 6, Art. 113
  • KPMG Österreich, „Digital Omnibus on AI“, Juli 2026
  • Placetel, Produktseite Placetel AI, abgerufen am 24.09.2026
  • Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 und 28; § 201 Strafgesetzbuch

Zahlen und Fristen altern. Wenn Sie etwas davon für eine Entscheidung brauchen, fragen Sie uns — wir sehen vor der Antwort noch einmal nach.

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