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Firmenhandy verloren oder gestohlen: Was jetzt zu tun ist

Zuerst die Karte, dann das Gerät, dann die Daten. In welcher Reihenfolge ein Betrieb vorgeht, wann die 72-Stunden-Frist der Datenschutz-Grundverordnung läuft und wer am Ende für das Gerät zahlt.

· Verantwortlich: Marc Splingard, Inhaber

Sperren Sie zuerst die SIM-Karte beim Anbieter, dann das Gerät aus der Ferne. Ob der Verlust der Datenschutzbehörde gemeldet werden muss, hängt vor allem davon ab, ob das Gerät mit Code gesperrt und damit verschlüsselt war.

Wie oft kommt das vor?

Häufiger, als die meisten Betriebe einplanen. In einer Bitkom-Umfrage vom Februar 2023 unter 947 Smartphone-Nutzern gaben 21 Prozent an, dass ihnen schon einmal ein Handy gestohlen wurde. 45 Prozent hatten schon einmal eines verloren. Bei zwanzig Firmenhandys im Betrieb ist der Verlust deshalb keine Frage des Ob, sondern des Wann. Was dann zählt, ist ein Ablauf, den alle kennen, auch am Samstagabend.

Was ist als Erstes zu tun?

Die Reihenfolge ist wichtiger als die Eile bei jedem einzelnen Schritt:

  • SIM-Karte beim Anbieter sperren. Bis zur Sperre laufen Gespräche und Daten auf Ihre Rechnung. Wichtiger noch: Auf die Karte kommen SMS-Codes für Logins, etwa fürs Online-Banking oder für Mailkonten. Wer die Karte in ein anderes Gerät steckt, empfängt sie mit.
  • Gerät orten, sperren, löschen. Über die Dienste von Apple und Google oder über Ihre Geräteverwaltung. Dazu unten mehr.
  • Zugänge sichern. Passwörter der dienstlichen Konten ändern, die auf dem Gerät angemeldet waren: E-Mail, Messenger, Cloud-Speicher, Fernzugang. Das verlorene Gerät aus den vertrauenswürdigen Geräten des Apple- oder Google-Kontos entfernen.
  • Bei Diebstahl: Anzeige erstatten. Die Polizei fragt nach der IMEI, der Seriennummer des Geräts.
  • Datenschutz prüfen. Liegen auf dem Gerät personenbezogene Daten, läuft eine Frist von 72 Stunden. Ob gemeldet werden muss, steht weiter unten.
  • Ersatz organisieren. Ersatzkarte mit derselben Rufnummer, Ersatzgerät, Wiederherstellung aus dem Backup.

Wie sperre ich die SIM-Karte?

Beim Anbieter, bei dem der Vertrag läuft. Die Störungs- und Sperrnummern von Telekom, Vodafone und o2 für Geschäftskunden stehen auf unserer Seite Support. Die drei Anbieter beschreiben den Weg so:

  • Telekom. Karte sperren lassen, dann im Kundencenter eine Ersatz-SIM bestellen. Wer schnell wieder erreichbar sein muss, bekommt im Telekom Shop eine bereits aktivierte Ersatzkarte, auch in unseren Läden.
  • Vodafone Business. Sperre und Ersatzkarte in einem Schritt in MeinVodafone oder über das BusinessTeam. Dafür braucht es Rufnummer und Kundenkennwort. Betriebe mit mehr als 20 Karten arbeiten im Firmenkundenportal.
  • o2 Business. Sperre über die Hotline oder im Shop, sie greift nach Angaben von o2 in der Regel innerhalb von fünf Minuten. Die Ersatzkarte kommt per Post in etwa fünf Werktagen oder sofort im Shop; die Freischaltung dauert bis zu 24 Stunden.

Halten Sie Rufnummer, Kundennummer und Kundenkennwort bereit. Die Verbraucherzentrale nennt dazu noch die Kartennummer. Diese Angaben gehören in eine Liste im Betrieb, nicht nur ins verlorene Handy. Das gilt auch für eSIM: Gesperrt wird der Vertrag, nicht ein Stück Plastik.

Als zweiter Weg gibt es den Sperr-Notruf 116 116. Er sperrt neben Bank- und Kreditkarten auch SIM-Karten, allerdings nur, wenn der Anbieter angeschlossen ist; welche das sind, steht auf sperr-notruf.de. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos, aus dem Mobilfunk kann er etwas kosten. Aus dem Ausland erreichen Sie ihn unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Für Geschäftskunden ist der direkte Weg zum Anbieter in der Regel der schnellere, weil dort die Ersatzkarte gleich mitbestellt wird.

Wie sperre oder lösche ich das Gerät aus der Ferne?

Beide Plattformen bringen das mit, vorausgesetzt, die Funktion war vor dem Verlust eingeschaltet:

  • iPhone. Unter icloud.com/find oder in der App „Wo ist?“ auf einem anderen Apple-Gerät. „Als verloren markieren“ sperrt das Gerät mit Code, schaltet Apple Pay ab und zeigt eine Nachricht mit Ihrer Rufnummer auf dem Sperrbildschirm. „Gerät löschen“ ist der letzte Schritt; ab iOS 15 lässt sich das Gerät danach weiter orten. Entfernen Sie das Gerät nicht aus der Geräteliste. Damit fiele die Aktivierungssperre, und das Gerät ließe sich von Fremden neu einrichten.
  • Android. Unter android.com/find oder in der App „Mein Gerät finden“: orten, sperren, löschen. Nach dem Löschen braucht es zum erneuten Einrichten das Passwort des Google-Kontos. Die Funktion ist bei Geräten mit Google-Konto standardmäßig aktiv, lässt sich aber nicht nachträglich aus der Ferne einschalten.
  • Geräteverwaltung. Mit einer Geräteverwaltung sperrt der Betrieb das Gerät zentral, ohne das persönliche Apple- oder Google-Konto der Mitarbeiterin, und löscht bei Bedarf nur die dienstlichen Daten. Was sie sonst kann, steht auf der Seite Geräteverwaltung.

Löschen ist endgültig. Ist das Gerät mit Code gesperrt, genügt für die ersten Stunden meist die Sperre mit Nachricht; viele Geräte tauchen wieder auf. Steht der Diebstahl fest oder liegen sensible Daten darauf, löschen Sie.

Muss der Verlust der Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Oft ja, aber nicht immer. Ein verlorenes Firmenhandy mit Kontakten, E-Mails, Kundendaten in Apps oder Fotos von Personen ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung. Für die folgt daraus zweierlei:

  • Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO): unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem der Verlust bekannt wurde. Sie entfällt nur, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen führt. Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden liest das in ihrem Kurzpapier Nr. 18 als „nur zu einem geringen Risiko“.
  • Information der Betroffenen (Art. 34): nur bei voraussichtlich hohem Risiko. Sie entfällt, wenn die Daten durch Vorkehrungen wie Verschlüsselung für Unbefugte unzugänglich waren (Art. 34 Abs. 3 Buchst. a).

Damit entscheidet der Zustand des Geräts. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ordnet den Verlust eines nach dem Stand der Technik verschlüsselten Smartphones als sehr geringes Risiko ein, weil die Daten für Dritte faktisch nicht lesbar sind. War nur ein einfacher Zugriffsschutz aktiv, der schon einmal überwunden wurde, sieht sie eher ein mittleres Risiko. Aktuelle iPhones verschlüsseln den Speicher, sobald ein Code gesetzt ist; Android-Geräte, die mit Android 10 oder neuer auf den Markt kamen, müssen den Speicher dateibasiert verschlüsseln. Ein Gerät mit Code-Sperre, das Sie zusätzlich aus der Ferne gesperrt haben, ist also der Fall, in dem die Meldung in der Regel entfallen kann. Ein Gerät ohne Code ist der Fall, in dem Sie melden.

Dokumentieren Sie den Vorfall in jedem Fall, auch wenn Sie nicht melden, mit der Begründung (Art. 33 Abs. 5). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betrieb sitzt, für Nordrhein-Westfalen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) mit einem Meldeformular auf ldi.nrw.de. Binden Sie Ihre Datenschutzbeauftragte ein, wenn Sie eine haben. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Anzeige bei der Polizei: Wofür die IMEI gebraucht wird

Bei Diebstahl erstatten Sie Anzeige, in Nordrhein-Westfalen auch online über die Internetwache der Polizei. Die Polizei braucht dafür die IMEI, eine 15-stellige Nummer, die jedes Mobiltelefon eindeutig kennzeichnet. Sie steht auf der Verpackung und auf der Rechnung, und solange das Gerät noch da ist, zeigt die Tastenfolge *#06# sie an. Die Anzeige brauchen Sie außerdem für die Versicherung, die Fristen von wenigen Tagen setzen kann, und als Nachweis gegenüber dem Anbieter für Kosten, die nach der Sperrmeldung entstanden sind.

Eine Sperre des Geräts über die IMEI, wie sie in anderen Ländern üblich ist, bieten die deutschen Netzbetreiber nicht einheitlich an. Die Telekom führt verlorene Geräte auf Wunsch in einer internen Sperrliste, o2 hat eine IMEI-Sperre abgelehnt. Der Schutz vor Weiterverkauf kommt deshalb nicht aus dem Netz, sondern von der Aktivierungssperre bei Apple und der Kontosperre bei Google. Beides setzt voraus, dass das Gerät in der Geräteliste bleibt.

Wer zahlt für das Gerät?

Das regelt das Arbeitsrecht, nicht der Mobilfunkvertrag. Beschäftigte haften für Schäden bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nur eingeschränkt. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Beschluss des Großen Senats vom 27. September 1994 (GS 1/89) auf alle betrieblich veranlassten Tätigkeiten ausgedehnt, nicht mehr nur auf gefahrgeneigte Arbeit. Die Rechtsprechung unterscheidet drei Stufen:

  • Leichteste Fahrlässigkeit: keine Haftung.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: der Schaden wird nach den Umständen geteilt.
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: grundsätzlich volle Haftung, bei grober Fahrlässigkeit mit Grenzen im Einzelfall.

Beweisen muss das Verschulden der Arbeitgeber (§ 619a BGB). Ein im Zug liegen gelassenes Handy ist in der Regel kein Fall für die volle Haftung. Zu Lasten der Beschäftigten lässt sich das vertraglich nicht verschärfen. Für den Betrieb heißt das: Rechnen Sie den Verlust als Betriebsrisiko ein. Diebstahl lässt sich versichern, Verlieren meist nicht. Bei gemieteten Geräten steht im Mietvertrag, was bei Verlust fällig wird; wir sagen Ihnen das vor der Unterschrift.

Wie Sie vorsorgen

  • Code-Sperre auf jedem Gerät. Sie ist die Voraussetzung für die Verschlüsselung und damit für die Antwort auf die Datenschutzfrage oben. Eine Geräteverwaltung erzwingt sie.
  • Fernortung eingeschaltet lassen und das Gerät im Apple- oder Google-Konto des Betriebs oder in der Geräteverwaltung registrieren, nicht nur im privaten Konto der Mitarbeiterin.
  • Eine Liste im Betrieb: Rufnummer, Kundennummer, Kundenkennwort, IMEI und Nutzer jedes Geräts. Eine Geräteverwaltung führt sie automatisch.
  • Ein Meldeweg, der auch am Wochenende funktioniert: Wer ruft wen an, und wer darf sperren lassen.
  • Eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit der Pflicht, einen Verlust sofort zu melden, und einer Regel für die private Nutzung. Was dabei zu bedenken ist, steht im Beitrag Diensthandy oder privates Gerät.
  • Zweiter Faktor nicht nur per SMS. Wo es geht, mit einer Authentifizierungs-App, damit die Codes nicht auf der verlorenen Karte landen.
  • Backup, damit das Ersatzgerät am nächsten Morgen einsatzbereit ist.

Was wir übernehmen

Die Sperre lösen Sie selbst aus, das geht am schnellsten. Danach kümmern wir uns um Ersatzkarte und Gerät: Bei gemieteten Firmenhandys steht innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzgerät bereit, gleiches Modell. Wir richten die Geräteverwaltung ein, mit der Sie das nächste verlorene Gerät zentral sperren, und wir prüfen Ihre Nutzungsvereinbarung auf die Punkte oben. Wie Sie uns erreichen, steht unter Support.

Quellen

  • Bitkom, Presseinformation „Das Smartphone-Ende: Gestohlen, verloren, kaputt“, 17.02.2023, bitkom.org, abgerufen am 25.10.2026
  • Verbraucherzentrale NRW, „Handy verloren oder gestohlen: Sperren lassen, Anzeige erstatten“, Stand April 2025, verbraucherzentrale.nrw, abgerufen am 25.10.2026
  • Sperr-Notruf 116 116 e. V., sperr-notruf.de, abgerufen am 25.10.2026
  • Telekom Hilfe, „Handy verloren? SIM-Karte sofort sperren und Ersatz-SIM bestellen“; Vodafone Business, Hilfe „SIM-Karten“; o2 Hilfe, „SIM-Karte sperren“, jeweils abgerufen am 25.10.2026
  • Apple Support, „Wenn dein iPhone verloren gegangen ist oder gestohlen wurde“; Google-Hilfe, „Verlorenes Android-Gerät orten, sperren oder Daten darauf löschen“, abgerufen am 25.10.2026
  • Android Open Source Project, „Dateibasierte Verschlüsselung“, source.android.com, abgerufen am 25.10.2026
  • Datenschutz-Grundverordnung, Art. 33, 34 und 55; Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 18 „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“; Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hinweise zur Meldung von Datenschutzverletzungen, abgerufen am 25.10.2026
  • Bundesarbeitsgericht, Beschluss des Großen Senats vom 27.09.1994, GS 1/89; § 619a BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 25.10.2026
  • inside digital, „IMEI-Nummer: Wozu sie dient und wo sie zu finden ist“ (Sperrpraxis von Telekom und o2), abgerufen am 25.10.2026
  • Polizei Nordrhein-Westfalen, Internetwache, polizei.nrw, abgerufen am 25.10.2026

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