Telefonanlage in die Cloud: sechs Einwände, nachgeprüft
Wer die Anlage im Technikraum ersetzen muss, landet schnell bei der Cloud. Die üblichen Bedenken sind berechtigt, lassen sich aber an Gesetz und Technik überprüfen. Hier stehen die Antworten.
· Verantwortlich: Marc Splingard, Inhaber
Ob eine Telefonanlage aus dem Netz trägt, entscheidet selten die Anlage. Meistens entscheidet es die Leitung.
Was eine Cloud-Telefonanlage ist
Die Anlage steht nicht mehr im Technikraum, sondern im Rechenzentrum des Anbieters. Tischtelefone, Rechner und Handys melden sich über das Internet an und sind unter derselben Nummer erreichbar. Verwaltet wird über eine Oberfläche im Browser. Wer neu in den Betrieb kommt, bekommt einen Zugang und kein Kabel.
Die Frage stellt sich meist nicht aus Neugier, sondern weil etwas endet. Entweder gibt es für die alte Anlage keine Ersatzteile mehr, oder der Anschluss, an dem sie hängt, wird umgestellt. Einen bundesweiten Abschalttermin für DSL gibt es dabei nicht. Was tatsächlich gilt, steht im Beitrag zur Kupferabschaltung.
„Wenn das Internet weg ist, ist das Telefon weg.“
Für die Telefone im Haus stimmt das. Die Anlage selbst läuft aber im Rechenzentrum weiter. Sie lässt sich so einstellen, dass Anrufe weitergeleitet werden, sobald ein Telefon nicht erreichbar ist, zum Beispiel auf die Handys im Team. Fällt die Leitung aus, klingelt es dort.
Eine Anlage im Technikraum ist bei einem Leitungsschaden genauso still, nur ohne diese Umleitung. Wer ohne Telefon wirklich nicht arbeiten kann, sichert die Leitung selbst ab: mit einem zweiten Anschluss oder einem Router, der bei einer Störung auf Mobilfunk umschaltet.
„Unsere Rufnummern gehen verloren.“
Nein. Nach § 59 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes können Sie Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Das gilt auch für Betriebe, denn das Gesetz spricht von Endnutzern, und davon darf nach § 71 nicht zu ihrem Nachteil abgewichen werden. Direkte Entgelte für die Mitnahme dürfen Ihnen nicht berechnet werden.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen:
- Festnetznummern hängen am Standort. Die Nummer kommt mit, solange der Betrieb dort bleibt. Eine Festnetznummer lässt sich außerdem nicht in eine Mobilfunknummer umwandeln und umgekehrt.
- Die Frist nach der Kündigung. Die Mitnahme können Sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Danach ist die Nummer womöglich weg.
Ob neben Einzelnummern auch ein Anlagenanschluss mit Durchwahlen übernommen wird, fragen Sie vorher beim neuen Anbieter nach. Placetel zum Beispiel gibt an, beides zu portieren.
„Die Sprachqualität ist schlechter.“
Die Qualität hängt an der Leitung, nicht an der Anlage. Als Richtwert nennt Placetel 100 kbit/s je gleichzeitigem Gespräch, und zwar im Download wie im Upload. Zehn Gespräche zur selben Zeit brauchen also rund 1 Mbit/s in jede Richtung, zusätzlich zu allem anderen, was über den Anschluss läuft.
Das klingt wenig. Eng wird es trotzdem, denn bei Kabel- und DSL-Anschlüssen ist der Upload deutlich kleiner als der Download, und Videokonferenzen und Cloud-Sicherungen nutzen dieselbe Richtung. Wie man den Bedarf bemisst, steht im Beitrag zur Bandbreite.
„Unsere Telefone sind dann Schrott.“
Häufig nicht. Vorhandene IP-Telefone lassen sich oft weiter nutzen. Ob Ihr Modell dazugehört, steht in der Geräteliste des Anbieters. Für analoge Telefone gibt es Adapter. Wo neue Geräte nötig sind, lohnt ein Blick auf die Kosten über die ganze Laufzeit und nicht nur auf den Kaufpreis.
„Und der Datenschutz?“
Der Anbieter verarbeitet in Ihrem Auftrag Verbindungsdaten und, je nach Einrichtung, auch Mailbox-Nachrichten oder Aufzeichnungen. Dafür brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, und zwar vor dem Start. Vor der Unterschrift sollten Sie drei Dinge klären:
- Wo stehen die Rechenzentren? In der EU oder außerhalb?
- Welche Zertifizierungen hat der Betrieb der Plattform, etwa nach ISO 27001?
- Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt?
Wenn ein KI-Assistent Anrufe annehmen soll, kommen weitere Pflichten dazu. Welche das sind, steht im Beitrag KI am Telefon.
„Die Umstellung legt uns lahm.“
Das Gesetz setzt hier eine klare Grenze. Nach § 59 Absatz 2 TKG darf der Dienst bei einem Anbieterwechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Die Rufnummer muss am vereinbarten Tag umziehen, spätestens am folgenden Arbeitstag. Dauert es länger, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
In der Praxis wird die Umschaltung auf den Abend oder das Wochenende gelegt. Die Vorbereitung dauert länger als die Umschaltung selbst: Festnetznummern umzuziehen braucht mehr Vorlauf als Mobilfunknummern. Deshalb gehört der Termin in die Planung, bevor der alte Vertrag endet.
Für wen sich der Wechsel lohnt, und für wen nicht
Er lohnt sich, wenn Ihr Team an mehreren Orten arbeitet, wenn Anrufe heute von Hand auf Handys umgeleitet werden oder wenn die alte Anlage ohnehin ersetzt werden muss.
Er lohnt sich nicht, wenn Ihre Anlage funktioniert und niemand ein Problem mit ihr hat. Dann gibt es keinen Grund, jetzt zu wechseln. Sinnvoll ist nur, das Vertragsende im Blick zu behalten.
Was Sie vorher klären sollten
- Vertragsenden. Wann laufen Anlage, Wartung und Anschluss aus? Die Termine sollten zueinander passen.
- Den Upload. Welche Bandbreite ist Ihnen vertraglich zugesichert? Maßgeblich ist die Zusage, nicht der Spitzenwert.
- Die Nummern. Stellen Sie eine Liste aller Rufnummern und Durchwahlen auf, auch der Faxnummer, die niemand mehr nutzt.
- Die Geräte. Notieren Sie Hersteller und Modell jedes Telefons und gleichen Sie die Liste mit dem neuen Anbieter ab.
Telefonanlagen richten wir derzeit nicht ein. Den Anschluss aber prüfen wir, und an ihm entscheidet sich die Frage meistens. Mehr dazu auf der Seite zu Glasfaser und Geschäftsanschluss.
Quellen
- Telekommunikationsgesetz (TKG), § 59 Abs. 2, 5, 6 und 7 sowie § 71 Abs. 1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.09.2026
- Datenschutz-Grundverordnung, Art. 28
- Placetel, FAQ zur Cloud-Telefonanlage und Ratgeber „VoIP Bandbreite“, abgerufen am 28.09.2026
- Placetel Online-Hilfe, „Anrufweiterleitungen im Webex Client“, abgerufen am 28.09.2026
Zahlen und Fristen altern. Wenn Sie etwas davon für eine Entscheidung brauchen, fragen Sie uns — wir sehen vor der Antwort noch einmal nach.