Firmenhandys mieten oder kaufen — die 800-Euro-Grenze
Ob sich Miete lohnt, entscheidet nicht der Gerätepreis, sondern die Buchhaltung. Die Grenzen sind nachprüfbar.
Über 1.000 Euro netto muss aktiviert und abgeschrieben werden — auch das Gerät, das nach 14 Monaten im Schotter liegt.
Die Grenzen
Bei gekauften Geräten entscheidet der Nettopreis darüber, wie sie verbucht werden. Die Werte gelten 2026 unverändert:
| Nettopreis | Was gilt |
|---|---|
| bis 250 € | sofort als Aufwand abziehbar, ohne besonderes Verzeichnis |
| 250,01 bis 800 € | geringwertiges Wirtschaftsgut, sofort abziehbar, mit Aufzeichnungspflicht |
| 250,01 bis 1.000 € | wahlweise Sammelposten, aufgelöst über fünf Jahre |
| über 1.000 € | zwingend zu aktivieren und abzuschreiben |
Business-Smartphones liegen häufig über 800 Euro netto. Damit landen sie in der Anlagenbuchhaltung — mit allem, was daran hängt: Inventarnummer, Abschreibungsplan, Abgang bei Verlust.
Was Miete daran ändert
Eine Mietrate ist in voller Höhe Betriebsausgabe im Monat der Zahlung. Kein Anlagevermögen, kein Restwert, keine Frage, was ein zwei Jahre altes Gerät noch wert ist.
Dazu kommt der Teil, der in keiner Rechnung steht: Ein defektes Diensthandy kostet nicht den Gerätepreis, sondern einen halben Arbeitstag. Wer selbst kauft, organisiert den Ersatz selbst.
Wo Miete nicht die Antwort ist
Miete ist nicht grundsätzlich günstiger. Bei langer Nutzungsdauer und robusten Geräten kann ein Kauf in Summe günstiger sein — besonders, wenn die Geräte ohnehin unter 800 Euro liegen und niemand sie tauschen will.
Der Trend geht allerdings zur längeren Nutzung: Nur noch rund ein Drittel der Nutzer hat ein Gerät, das höchstens ein Jahr alt ist; fast die Hälfte behält Geräte länger als zwei Jahre. Wer lange nutzt, sollte das Reparaturthema mitdenken.
Was für Ihren Betrieb gilt, gehört zu Ihrem Steuerberater. Diese Seite liefert die Zahlen, die Sie ihm vorlegen können.
Quellen
- Haufe, GWG-Grenzen 2026, Stand 02.01.2026
- Bitkom Research, Smartphone-Markt 2026
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